Neues Widerrufsrecht 2011
Das neue Widerrufsrecht ist am 04.08.2011 in Kraft getreten
Jeder Shopbetreiber sollte die Widerrufsbelehrung rechtzeitig anpassen und die neuen gesetzlichen Muster verwenden.
Muster in der Fassung vom 11. Juni 2011 dürfen noch 3 Monate (bis zum 04. November 2011) verwendet werden. Danach ist die Privilegierung der alten Fassung abgelaufen.
Es ist zu empfehlen das Widerrufsrecht im eigenen Shop auf die neue Fassung zu aktualisieren. Wer weiterhin das alte Muster benutzt, verzichtet auf den neuen Nutzungswertersatz nach § 312e und § 357 Abs. 3 BGB da in der alten Belehrung nicht ausreichend darüber informiert wird. Abgesehen davon kann vergessen werden das Widerrufsrecht rechtzeitig zu aktualisieren und somit drohen nach Ablauf der Frist Abmahungen von Mitbewerbern.
Zum Originaltext und einer gesetzlichen Musterbelehrung für das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom 03.08.2011 beim Bundesgerichtshof Karlsruhe:
Link zum Originaltext mit Musterbelehrung
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