Neues Widerrufsrecht 2011

Das neue Widerrufsrecht ist am 04.08.2011 in Kraft getreten

Jeder Shopbetreiber sollte die Widerrufsbelehrung rechtzeitig anpassen und die neuen gesetzlichen Muster verwenden.

Muster in der Fassung vom 11. Juni 2011 dürfen noch 3 Monate (bis zum 04. November 2011) verwendet werden. Danach ist die Privilegierung der alten Fassung abgelaufen.

Es ist zu empfehlen das Widerrufsrecht im eigenen Shop auf die neue Fassung zu aktualisieren. Wer weiterhin das alte Muster benutzt, verzichtet auf den neuen Nutzungswertersatz nach  § 312e und § 357 Abs. 3 BGB da in der alten Belehrung nicht ausreichend darüber informiert wird. Abgesehen davon kann vergessen werden das Widerrufsrecht rechtzeitig zu aktualisieren und somit drohen nach Ablauf der Frist Abmahungen von Mitbewerbern.

Zum Originaltext und einer gesetzlichen Musterbelehrung für das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom 03.08.2011 beim Bundesgerichtshof Karlsruhe:
Link zum Originaltext mit Musterbelehrung 

 

Möchten Sie einen Kommentar hinterlassen?

Klicken Sie dazu bitte auf "Kommentarfunktion öffnen"

Kommentarfunktion öffnen

Kommentar hinterlassen

  • Mit einem Sternchen versehene Felder müssen ausgefüllt sein *.
  • Alle Kommentare werden vom Betreiber besichtigt und händisch freigeschaltet um Spam zu vermeiden.

If you have trouble reading the code, click on the code itself to generate a new random code.

Sind Sie daran interessiert die neuesten Blogmeldungen so schnell wie möglich zu erfahren?